Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine ideale Form, auf monatlicher Basis Geld für die Zukunft zurückzulegen und gleichzeitig eine Absicherung für die Familie und den Partner zu schaffen.
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist eine sehr konservative Art, Geld langfristig anzulegen. Als Sparer geht man hier kein Risiko ein, wie zum Beispiel bei Anlagen in Wertpapieren. Das Investitionsrisiko für die kapitalbildende Lebensversicherung trägt der Versicherer. Hierbei sind den Versicherungsanstalten im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes strenge Auflagen gegeben, welche die Investition schützen.
Die Versicherer bieten in der Regel eine garantierte Mindestverzinsung von 2.25 Prozent jährlich. Zu dieser Mindestverzinsung sind dann noch die Überschüsse zu rechnen, die der Versicherer erwirtschaftet und die er laut Gesetz dem Versicherungsnehmer zu 90 Prozent auszahlen muß. Die Summe der Mindestverzinsung und der Zahlung der Überschüsse wird Gesamtverzinsung genannt. Je nach der Laufzeit der von Ihnen gewählten Versicherung und den verschiedenen Anbietern kann man mit einer Gesamtverzinsung von drei bis fünf Prozent im Jahr rechnen.
Es ist überaus wichtig, vor Abschluß einer kapitalbildenden Lebensversicherung den Versicherungsgeber mit äusserster Vorsicht auszuwählen. Die Versicherungsanstalten, die nachweislich Jahr für Jahr höhere Überschüsse erzielen, können über die Laufzeit, eine viel höhere Rendite für Sie erwirtschaften. Wenn Sie beispielsweise über eine Laufzeit von zwanzig Jahren monatlich 200 Euro in eine Kapitallebensversicherung einzahlen und eine Rendite von vier Prozent jährlich erwirtschaftet wird, können Sie nach Ablauf mit einer Auszahlung von zirka 118.000 Euro rechnen.
Die Kapital-Lebensversicherung ist besonders vorteilhaft für Personen, die ihren Partner oder ihre Familie für den Todesfall absichern wollen. Hierbei gilt zu beachten, dass der Auszahlungsbetrag der abgeschlossenen Versicherung ausreichend ist, um eventuelle Hypotheken abzuzahlen, so dass die hinterbliebende Familie im Todesfalle des Versicherten eine gewisse finanzielle Sicherheit erwarten kann. Die Todesfallleistung sollte unbedingt im Vorfeld abgeklärt werden.
Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, gibt es keine Steuerfreiheit für den Kapitalertrag mehr. Bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren und einer Auszahlung nach dem sechzigsten Lebensjahr wird die Hälfte aller Erträge besteuert.
Für alle diejenigen, die keine Familie haben, die im Todesfalle abgesichert werden muß, sind andere Kapitalanlagen interessanter. Mit einer konservativen Anlage in Wertpapiere kann unter Umständen eine höhere Rendite erzielt werden. Ausserdem bietet die kapitalbildende Lebensversicherung sehr wenig Flexibilität, da man in der Regel , wenn der Abschluß einmal getätigt ist, keine Änderungen mehr vornehmen kann.